Weiterbildungsförderung durch Bildungsscheck
Berufliche Weiterbildung wird in Nordrhein-Westfalen seit mehreren Jahren vom Land unterstützt und finanziell bezuschusst. Unternehmen und Beschäftigte erhalten mit einem Bildungsscheck einen Zuschuss von 50 Prozent zu den Weiterbildungskosten. Die Höchstfördersumme beträgt 500 Euro.
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Das sind zum Beispiel (berufs-) abschlussbezogene Angebote, Sprachkurse, EDV-Schulungen, Lern- und Arbeitstechniken, beruflich erforderliche Führerscheine.
Auch Inhouse-Seminare und E-Learning-Angebote können mit einem Bildungsscheck gefördert werden.
Die Fortbildungen und Seminare der NIRO-Akademie sind förderfähig.
Den Bildungsscheck können sowohl Beschäftigte individuell nutzen als auch kleinere und mittlere Betriebe einsetzen.
Fördervoraussetzungen für den betrieblichen Bildungsscheck:
1. Das Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen hat weniger als 50 Mitarbeiter*innen (auf Vollzeit gerechnet).
2. Das Unternehmen kann maximal 10 Bildungsschecks pro Kalenderjahr beantragen (1 Bildungsscheck pro Beschäftigte/n).
3. Die Weiterbildung darf noch nicht gestartet sein.
4. Es dürfen vor Ausstellung eines Schecks keine Rechnungsstellung und keine Zahlungen erfolgt sein.
5. Der gewählte Weiterbildungsanbieter akzeptiert die Annahme des Bildungsschecks.
Beschäftigte können auch über den individuellen Zugang einen Bildungsscheck beantragen (1 Bildungsscheck im Zeitraum pro Kalenderjahr). Dabei muss der/die Beschäftigte selbst den Bildungsscheck beantragen und das zu versteuernde Einkommen des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin darf max. bei 40.000 Euro liegen, bei gemeinsam Veranlagten bei max. 80.000 Euro. Zur Überprüfung muss ein Steuerbescheid des Finanzamtes vorliegen.
Da die Förderung mit einem Bildungsscheck immer von individuellen Voraussetzungen und aktuellen Förderbedingungen abhängig ist, klären Sie bitte in einem Beratungsgespräch, ob Ihnen die Förderung zusteht.
Beratungsstellen für Bildungsschecks stehen in ganz Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Dort müssen die Bildungsschecks auch beantragt werden. Sprechen Sie uns gerne an oder schauen Sie auf:
Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen — Weiterbildungsberatung NRW
Weitere Informationen und aktuelle Förderbedingungen finden Sie auch unter:
Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe:
Stiftung Weiterbildung der Wirtschaftsförderung Kreis Unna
Friedrich-Ebert-Str. 19, 59425 Unna
Anke Jauer
Tel.-Nr.: 02303-27-4090 / E-Mail: a.jauer(at)wfg-kreis-unna(dot)de